Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Kategorie: B
Mietpreis / MWST
Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen.
Alle Preise verstehen sich inkl. MWST – CHE-335.907.994.
Reservationen
Reservationen sind per E-Mail sowie auch telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mieters können die Reservationen per E-Mail bestätigt werden. Reservationen, welche nicht eingehalten werden können, müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten ist der gesamte Mietpreis geschuldet. Dies gilt auch bei Nichtbenutzung.
Haftungsausschlüsse
Die Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei Bussen, Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Die Vermieter ist verpflichtet Fahrerauskunft gegenüber Behörden zu geben.
Schadensfälle
Der Mieter verpflichtet sich Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
Vorbehalte/Ausschlüsse
Die Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.
Ausland
Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch den Vermieter bewilligt werden und Bestätigungen müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.
Versicherung
Die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten.
Der Selbstbehalt beträgt, bei:
• Haftpflicht: CHF 1’000.--;
• Teilkasko CHF 0.--;
• Vollkasko CHF 2’000.--
Zusätzlich behält sich die Vermieter einen Schadensanspruch von CHF 15'000.-- für die ganzen Umtriebe und Mietausfälle offen. Schäden bis zu den oben genannten Summen, gehen immer zu Lasten des Mieters.
Nicht versichert sind:
Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstanden sind (deaktivieren ESP).
Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter.
Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0.5 Promille sowie 0.0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden komplett vom Mieter übernommen.
Die Kosten werden verrechnet, und sind sofort zu begleichen.
Inkasso
Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).
Verbote
Das ESP darf während der kompletten Mietdauer des Fahrzeuges nicht deaktiviert werden. Ebenfalls verboten sind Autorennen, ¼- Meilen-Rennen sowie die Teilnahme an Rennsport -Anlässen. Bei diesen Schadensfällen besteht keine Versicherungsdeckung und die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Rauchen, Essen und Trinken im Auto ist ebenfalls untersagt sowie das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.
Verkehrsübertretungen / Gebühren
Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen, Mautgebühren und anderer
ähnlicher Gebühren.
Die Vermieter teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Fahrzeuglenkers bzw. -mieters mit. Die jeweilige
Behörde wendet sich dann direkt an den Fahrzeugmieter. Für den entstandenen administrativen Aufwand wird eine feste
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- in Rechnung gestellt.
Übergabe / Rückgabe
Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle von Vermieter. Bei der Übergabe, wie auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs, wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Allfällige Schäden werden diesem Protokoll vermerkt. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken. Die Quittung des Tankbetrages muss mitgebracht werden. Die Vermieter ist berechtig, allfällige Schäden bis sieben Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.
Fehlmanipulationen
Schäden am Mietfahrzeug durch Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jeglicher Art der Fehlmanipulation gehen vollumfänglichen zu Lasten des Mieters. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden und werden in Rechnung gestellt.
Fahren einer Drittperson
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.
Vertragsverletzung
Der Mieter haftet für die Mehrkosten, die aus Missachtung der AGB entstehen. Diese betragen mindestens CHF 1000.--.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht ausschliessliche Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird der Sitz, der Vermieterin vereinbart. Die Vermieterin ist berechtigt, wahlweise am Sitz des Mieters Klage einzureichen."